Vereine & Institutionen

Einfache steuerliche Regelungen für Vereine und Institutionen? Die gibt es auch hier nicht.

Vereine oder andere vielfach gemeinnützige Institutionen sind aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Sie erfüllen eine ganz wichtige Funktion. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass der Gesetzgeber für einfache steuerrechtliche Regelungen gesorgt hat! So hat ein Unternehmer zumeist entweder Einkünfte aus gewerblicher oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Ein gemeinnütziger Verein hat jedoch meist 2, sehr häufig sogar 3 oder 4 verschiedene Arten von Einnahmen, die steuerlich relevant und zu beurteilen sind.

Unsere Steuerberatungskanzlei verfügt auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von großen und kleinen gemeinnützigen Vereinen in der Region Köln/Bonn/Rhein-Sieg. Wir prüfen die Bedingungen und schlagen Maßnahmen vor, die Gemeinnützigkeit und die Freistellung von der Körperschaftssteuer dauerhaft zu bewahren.

Gerne helfen wir auch bei der Formulierung der Satzung bei Gründung eines Vereins und geben Hinweise, worauf unter steuerlichen Aspekten die Verantwortlichen besonderes Augenmerk legen sollten.

Steuerberaterin
Sylvia Helgert

Marktstraße 62
53859 Niederkassel
Telefon: 0 22 08 / 49 50
info@steuerberaterin-helgert.de
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