Buchführung

Wir machen sogar aus einer Zettelwirtschaft ein aussagekräftiges und transparentes Zahlenwerk.

„Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.“ – Im § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB (Handelsgesetzbuch) sind die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung definiert.

Das bedeutet: Alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet gebucht werden. Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen und die Buchführungsunterlagen müssen ordnungsmäßig aufbewahrt werden.

Wir helfen unseren Mandanten, aus einer Zettelwirtschaft ein aussagekräftiges und transparentes Zahlenwerk wachsen zu lassen, das auch den kritischsten Finanzbeamten und Steuerprüfer überzeugt.

"Scanst Du schon oder pendelst Du noch?"
Die modernste und praktischste Form des Belegaustauschs erfolgt digital. Das erspart das Pendeln zwischen Unternehmen und unserer Steuerberatungskanzlei. Unsere Mandanten stellen uns nur noch ihre eingescannten Belege zur Verfügung, die Papierbelege verbleiben im Unternehmen. Die Scans werden revisionssicher im Rechenzentrum der DATEV archiviert und unsere Mandanten haben jederzeit und von jedem Ort Zugriff auf ihre Belege.

Steuerberaterin
Sylvia Helgert

Marktstraße 62
53859 Niederkassel
Telefon: 0 22 08 / 49 50
info@steuerberaterin-helgert.de
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