Rechtsformänderung
Wenn Risiken gemindert oder neue Gesellschafter aufgenommen werden sollen…
Es gibt eine Reihe von Anlässen, um eine Rechtsformänderung (Umwandlung) in Erwägung zu ziehen. Häufig spielen Einzelunternehmer, die sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch Privatvermögen haften, mit dem Gedanken, ihren Betrieb in eine GmbH umzuwandeln. Grundsätzlich sind Änderungen der Rechtsform in Deutschland nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel möglich.
GmbH, GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG… – Welche der möglichen Rechtsformen für Sie als Unternehmer oder Freiberufler, vor allem auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, die bestmögliche ist, darüber beraten wir Sie gerne.
Und auch in Fragen des Internationalen Steuerrechts können Sie auf uns zählen >>mehr
Steuerberaterin
Sylvia Helgert
Marktstraße 62
53859 Niederkassel
Telefon: 0 22 08 / 49 50
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