Neuer Arbeitsplatz

Ein beruflicher Tapetenwechsel bietet viele Ansätze, steuerliche Optionen zu nutzen.

Mit einem neuen Arbeitsplatz – ob für Berufsanfänger oder bei einem Arbeitsplatzwechsel – können Sie bestimmte Kosten (oder Mehrkosten) steuerlich beim Finanzamt geltend machen.

Kosten für die Fahrt zur Arbeit, Miete, Bewerbungen, Wohnungsvermittlung, Einrichtung eines häuslichen Büros, Kinderbetreuung, Umzüge und andere mehr – all das sind Werbungskosten, die Sie ganz leicht steuermindernd über die Steuererklärung absetzen können. Aber auch Sonderausgaben, wie Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen, sollten Sie nicht außer Acht lassen.

Bei den Werbungskosten ist es wichtig, diese möglichst mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Damit eröffnen Sie sich die Chance, über den so genannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus, die Ihnen entstandenen tatsächlichen Kosten zur Reduzierung Ihrer Steuerschuld einzusetzen. Das freut zwar nicht das Finanzamt – aber Sie!

Wenn Sie Fragen zum Thema „Neuer Arbeitsplatz“ haben und alle steuermindernden Möglichkeiten ausschöpfen wollen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einfach einen Termin. Erst im persönlichen Gespräch können wir alle Fragen klären, die sich für Sie beim Antritt eines neuen Arbeitsplatzes ergeben.

Befindet sich Ihr Arbeitsplatz im Ausland? Dann beleuchten wir auch alle Aspekte des Internationalen Steuerrechts  >>mehr

Steuerberaterin
Sylvia Helgert

Marktstraße 62
53859 Niederkassel
Telefon: 0 22 08 / 49 50
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